Feeds
Artikel
Kommentare

Archiv für die 'Impressumspflicht' Kategorie

Teledienstgesetz und Mediendienste-Staatvertrag wurden zum 1. März 2007 durch das Telemediengesetz ersetzt. Dieses besagt im §5: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Zu den Telemedien zählen hierbei alle elektronischen Informationsdienste.