Rechte für Webmaster
4. Januar 2008 von Tobias Heine
Erstellt man heutzutage eine Web-Seite im Internet, so ist sorgfältig dafür Sorge zu tragen, dass die online gestellte Seite auf rechtlich sicheren Beinen steht.
Vor allem der Webmaster in seiner Funktion trägt dafür die Verantwortung. So ist bereits bei der Wahl des Namens der Seite - die URL, die man in den Web-Browser eingibt - darauf zu achten, dass keinerlei Namens- oder Produkt- bzw. Urheberrechtsverletzung statt findet.
So sollte man tunlichst Abstand davon nehmen eventuelle Firmennamen, in welcher Form auch immer, als Adresse zu benutzen.
Hat man sich einen passenden Namen und eine passende Adresse für eine Web-Seite überlegt, so muss der Webmaster in erster Linie darauf achten, dass er Kontaktdaten gemäß des Telemediengesetz (TMG) und gemäß des Impressums Gesetz auf der Web-Seite bekannt gibt. Hier streiten sich die Geister wo auf der Web Seite das Impressum verlinkt sein soll bzw. verlinkt sein muss und welche Angaben enthalten sein müssen.
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Ein Impressum muss nur dass erstellt und zugänglich gemacht werden, wenn der Webmaster mit der entsprechenden Seite einen wirtschaftlichen Hintergrund verfolgt. Gerade hier ist Vorsicht geboten, da bereits themenverwandte Links von Google oder Amazon als wirtschaftliches Interesse gewertet werden können.
Bei Verletzungen des Impressums Gesetz drohen immer wieder Abmahnungen. Grundsätzlich gilt: Das Impressum sollte so direkt und einfach zugänglich gemacht werden, wie nur möglich. Am Besten ist es, wenn man direkt einen Link auf die Startseite setzt.
Es sollten grundsätzliche Kontaktdaten zugänglich gemacht werden. Dazu gehören in jedem Falle eine gültige Adresse und möglichst eine Festnetznummer, die erreichbar ist.
Bei weiteren Fragen sollte man Anwälte oder Spezialisten hinzuziehen, da sich gerade Gesetze bezüglich des Internets sehr schnell durch gesprochenes Recht verändern können.