Impressumspflicht für Webmaster
1. Januar 2008 von Tobias Heine
Teledienstgesetz und Mediendienste-Staatvertrag wurden zum 1. März 2007 durch das Telemediengesetz ersetzt. Dieses besagt im §5: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Zu den Telemedien zählen hierbei alle elektronischen Informationsdienste.
Auch private, unkommerzielle Websites können der Impressumpflicht unterliegen, da ein spezieller Dienst schnell als geschäftsmäßig angesehen werden kann. Die genaue Grenze dafür ist bisher umstritten.
Zudem ist es umstritten, ob private Websites zukünftig auch der Impressumpflicht unterliegen.
Die geforderten Angaben im Impressum sind je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters zu unterscheiden.
Folgende Angaben sind laut Gesetz für das Impressum vorgeschrieben:
1. Namen und Anschrift der Firma, Rechtsform, Vertretungsberechtigter
2. die korrektee E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme
3. die zuständige Aufsichtsbehörde
4. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer
5. Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
6. bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Liquidation befinden, die entsrechenden Angaben dazu.
7. Angaben über die Erhebung von Userdaten (welche Daten der User der Website werden genau erhoben und zu welchen Zwecken).
Sollten Sie eine Website betreiben, privat oder gewerblich, fügen Sie am besten stets ein Impressum hinzu, aus dem hervorgeht, wer der Websitebetreiber ist und die o.g. Angaben enthält. So können Sie in jedem Falle nicht falsch machen!