Vornamenrecht in Deutschland
2. Januar 2009 von Tobias Heine
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf einen (Vor)Namen gesetzlich festgehalten. Jeder Bürger muss durch einen Namen "kenntlich" gemacht werden. Der Familienname ergibt sich meist aus der Familienzugehörigkeit und durch Heirat. Der Vorname kann jedoch frei vergeben werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes geschehen und ist an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft.
Zunächst einmal muss der Vorname das Geschlecht des Kindes deutlich darstellen. Es ist also bei Vornamen, die für beide Geschlechter möglich wären, eine Pflicht, durch den Zusatz eines zweiten Vornamens das Geschlecht klar erkennbar sein. Allerdings haben sich bereits einiger Namen für beide Geschlechter für ein Geschlecht etabliert, so dass diese inzwischen auch einzeln verwendet werden können.
Neben der eindeutigen Erkennbarkeit darf der Name des Weiteren keine Namensrechte verletzten. Es ist also nicht möglich, sein Kind nach einer beliebten Schokolade zu benennen, sofern der Name rechtlich geschützt ist. Auch darf das Kind in Deutschland nicht nach einem Ort benannt werden. Was die Stars uns also mit Paris oder Brooklyn an Vornamen vormachen, ist hierzulande nicht erlaubt.
Natürlich darf der Name auch keinerlei Nachteile für das Kind haben. So gibt es verschiedene Namen, die zwar gewählt werden könnten, aber auf Grund ihrer historischen Zuordnung nicht gerade empfehlenswert sind, wie beispielsweise Adolf oder Kain.
Ein Vorname bzw. Kindername darf in Deutschland nicht gegen die guten Sitten verstoßen, beleidigende Namen sind also nicht möglich und werden abgelehnt. Auch Namen, die eventuell zu einer Verletzung des religiösen Empfindens von Mitmenschen führen, dürfen nicht vergeben werden. Hierunter fallen zum Beispiel Namen wie Christus, Allah oder Buddha. Allerdings ist es seit einiger Zeit möglich, seinem Kind den Namen "Jesus" zu geben.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Name keinen Titel enthalten darf, da diese nur ein Namenszuastz sind, der durch Leistung oder Geburt erworben wird. Das Neugeborene kann also nicht durch die Vergabe des Namens zu einem Professor oder einer Prinzessin gemacht werden.
Ein Vorname kann in Deutschland nicht einzigartig bleiben. Ein Schutz des Namens ist nicht erlaubt und somit ist es jedem freigestellt, den gleichen Namen zu verwenden.